Anerkennungen
Bei Fragen zur Anerkennung und zur Durchführung von Anerkennungen auswärtiger Studien oder von Anerkennungen bei einem Wechsel des Studiengangs wenden Sie sich zunächst unbedingt an den Studierenden-Service der TU Dortmund. Kümmern Sie sich bitte um die notwendigen Formblätter, die online verfügbar sind, und bringen Sie diese Formblätter ausgefüllt mit in die Sprechstunden. Bitte beachten Sie, dass Anerkennungen im Bereich des künstlerischen Arbeitens von allen Professuren und Mitarbeitenden des Arbeitsbereichs, im Bereich der Kunstgeschichte von Prof. Dr. Welzel und Dr. Gliesmann, im Arbeitsbereich Kunstdidaktik von PD Dr. Zeising durchgeführt werden. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass viele Anträge anschließend an den Prüfungsausschuss der Fakultät gerichtet werden müssen.
Die Anerkennung in den Sprechstunden sollten bis 15.02. und 15.08. des Jahres durchgeführt sein. Bitte beachten Sie unbedingt die Sprechzeiten in der vorlesungsfreien Zeit. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Durchführung des Vorgangs.
Wer das Studium für das Fach Kunst an der TU Dortmund beginnt, muss eine Eignungsprüfung an der TU Dortmund gemacht haben. Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich im Juni statt. Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt. Bitte beachten Sie Anmeldungen und Fristen!
Beim Hochschulwechsel im laufenden Studium umfasst eine Anerkennung auswärtiger Studienleistungen nach Prüfung auch die Anerkennung der auswärtigen Eignungsprüfung. Die Anerkennung ist eine Einzelfallprüfung, die einer Anmeldung bei der/dem Vorsitzenden der Eignungsprüfungskommission bedarf. Die beiden Fristen der TU Dortmund für das Anerkennungsverfahren von auswärtigen Studienleistungen und Studiengangwechsel sind zu beachten.
Aktuell liegt der Vorsitz der Eignungsprüfungskommission bei Prof. Bettina van Haaren.